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Altersgerecht Umbauen – Zuschuss/Einbruchschutz: Aktualisierte Meldung zur Förderung in 2017

Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiter gestellt werden.
Antragstellung
Im Jahr 2017 können private Eigentümer und Mieter weiterhin Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen von Altersgerecht Umbauen – Zuschuss bei der KfW über das KfW-Zuschussportal beantragen: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) stellt für den Einbruchschutz 50 Mio. EUR für das Jahr 2017 zur Verfügung.
Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Förderung von einbruchhemmenden Maßnahmen waren aufgrund der hohen Nachfrage im September 2016 ausgeschöpft. Sofern Sie in 2016 eine Zusage unter der Bedingung des Inkrafttretens des Bundeshaushalts 2017 erhalten haben, gilt für Sie folgendes: Die Zuschüsse werden ab Januar 2017 ausgezahlt. Sollten Sie Ihren Antrag bereits über das Zuschussportal gestellt haben, erfolgt die Auszahlung des Zuschusses ebenfalls online. Dies ist ab April 2017 möglich.
Mindestinvestitionssumme/Mindestzuschussbetrag
Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gilt weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro. Zuschussbeträge werden erst ab 200 Euro ausgezahlt. Produktänderungen werden durch die KfW und das BMUB rechtzeitig bekanntgegeben.
Ansprechpartner
Telefonische Informationen zu unseren Förderprodukten erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/539 9002 oder
beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Wie Sie es am einfachsten zu einer Bestätigung für den Einbau von Sicherungsmaßnahmen kommen, können wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail mitteilen